Bei der Wiedererteilung des Führerausweises ist eine Auflage angebracht, wenn gewisse Unsicherheiten bezüglich des Nachweises bestehen, ob die Fahreignung vollständig gegeben ist. In Frage kommen dabei etwa Auflagen, um einer Suchtgefährdung zu begegnen, namentlich die Pflicht zur Einhaltung einer kontrollierten Alkohol- oder Drogenabstinenz (BERNHARD RÜTSCHE, Basler Kommentar zum Strassenverkehrsgesetz [BSK SVG], Basel 2014, N. 27 zu Art. 16 SVG).