1. Es sei der Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres vom 28. Februar 2023 aufzuheben und es sei die Auflage einer monatlichen suchtspezifischen Beratung aufzuheben. 2. Es sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Verfahren und für die verwaltungsinterne Beschwerde eine angemessene Parteientschädigung zuzusprechen. 3. Unter o/e Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. 2. Das DVI verwies mit Eingabe vom 8. Juni 2023 auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid und beantragte die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolge.