4. Der Betroffene ist verpflichtet, dem Strassenverkehrsamt spätestens 20 Tage nach Erhalt dieser Verfügung die ausgewählte Suchtberatungsstelle mitzuteilen. 5. Der Betroffene ist verantwortlich dafür, dass die Suchtberatung ordnungsgemäss durchgeführt und dem Strassenverkehrsamt unaufgefordert alle sechs Monate ein Verlaufsbericht eingereicht wird. Den ersten Verlaufsbericht erwartet das Strassenverkehrsamt per 12.04.2023. 6. Werden die Auflagen nicht eingehalten, so hat dies den Entzug des Führerausweises zur Folge. […] -5-