Die Auflage ist bereits mit dem Code 101 im Führerausweis eingetragen.  Mindestens monatliche suchtspezifische Beratung bei einer Fachperson für Suchtfragen (Fachstelle für Suchtprobleme, Arzt, Psychiater oder Psychologe) Die Aufhebung dieser Auflage erfolgt frühestens nach zwei Jahren auf ausdrücklichen Antrag der behandelnden Fachperson. Die Kosten der Auflagenkontrolle gehen zu Lasten des Betroffenen und sind von ihm direkt zu bezahlen. […]