Zur Begründung führte das Strassenverkehrsamt im Wesentlichen aus, der Führerausweis könne aufgrund des verkehrsmedizinischen Gutachtens vom 15. Mai 2022 zwar wieder erteilt werden, neben der geforderten Alkoholabstinenz benötige A._____ aber weiterhin therapeutische Unterstützung zur Stabilisierung der bisher erreichten Verhaltensänderung in Bezug auf seinen Umgang mit Alkohol.