4. Der Betroffene ist verantwortlich dafür, dass die Suchtberatung ordnungsgemäss durchgeführt und dem Strassenverkehrsamt unaufgefordert alle sechs Monate ein Verlaufsbericht eingereicht wird. Den ersten Verlaufsbericht erwartet das Strassenverkehrsamt per 01.03.2023. 5. Werden die Auflagen nicht eingehalten, so hat dies den Entzug des Führerausweises zur Folge. […] 7. Einer allfälligen Beschwerde gegen die Auflagen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.