Die Aufhebung dieser Auflage erfolgt frühestens nach zwei Jahren auf ausdrücklichen Antrag der behandelnden Fachperson. Die Kosten der Auflagenkontrolle gehen zu Lasten des Betroffenen und sind von ihm direkt zu bezahlen. […] 3. Der Betroffene ist verpflichtet, dem Strassenverkehrsamt spätestens 20 Tage nach Erhalt dieser Verfügung die ausgewählte Suchtberatungsstelle mitzuteilen.