4.5 Der Beschwerdeführer kann sodann auch aus dem Umstand, dass er als Sohn des Verpächters den Landwirtschaftsbetrieb pachtet, nichts zu seinen Gunsten ableiten. Denn auch wenn der Beschwerdeführer gemäss Art. 11 Abs. 1 BGBB im Rahmen der künftigen Erbteilung Anspruch auf Zuweisung des landwirtschaftlichen Gewerbes geltend machen könnte, hat dies für die Beurteilung der in der Steuerperiode 2015 vorgelegenen Eigentumsverhältnisse an den erstellten Neubauten keinen Einfluss.