Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung kann Geschäftsvermögen einer selbstständig erwerbenden Person grundsätzlich nur sein, was sich zivilrechtlich im Eigentum der geschäftsinhabenden Person befindet (BGE 110 Ib 121, Erw. 2a m. w. H.; Urteil des Bundesgerichts 2C_379/2008 vom 4. Dezember 2008, Erw. 2.4 m. w. H.).