2. 2.1 Die Vorinstanz führte aus, der Beschwerdeführer habe im Jahr 2015 einen landwirtschaftlichen Betrieb gepachtet. Die im selben Jahr auf dem Gelände dieses Betriebs errichteten Neubauten seien in zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht dem Verpächter, dem Vater des Beschwerdeführers, zuzurechnen. Dieser sei Eigentümer der Liegenschaft und es sei weder eine Nutzniessung noch ein Baurecht zugunsten des Beschwerdeführers im Grundbuch eingetragen worden. Die Neubauten seien zudem im Wesentlichen fremdfinanziert worden und der Hypothekarkredit sei nur gewährt worden, weil der Vater des Beschwerdeführers sein Grundstück als Drittpfand zur Verfügung gestellt habe.