2023 die Abweisung der Beschwerde. Der Gemeinderat Q._____ hat keine Beschwerdeantwort eingereicht. Mit Eingabe vom 7. August 2023 liessen A._____ und B._____ eine Stellungnahme einreichen. Mit Schreiben vom 22. Oktober 2025 teilte die Vertreterin der Beschwerdeführenden mit, dass das Vertretungsverhältnis im vorliegenden Verfahren beendet worden sei. 3. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: