In Abweichung zur Selbstdeklaration wurden dem Reingewinn aus dem Einzelunternehmen die auf den "Gebäude und Einrichtungen" vorgenommenen Abschreibung im Betrag von Fr. 23'835.00 sowie die Aufwertung für das Fahrzeug (Auto) in Höhe von Fr. 5'000.00 hinzugerechnet. Zudem wurde der vom steuerbaren Vermögen vorgenommene Abzug für selbstproduzierte Vorräte für den Eigenbedarf in der Höhe von Fr. 38'725.00 nicht anerkannt.