2. Mit Verfügung vom 19. Juli 2019 der Steuerkommission Q._____ wurden A._____ und B._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2015 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von Fr. 98'900.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von Fr. 0.00 veranlagt. In Abweichung zur Selbstdeklaration wurden dem Reingewinn aus dem Einzelunternehmen die auf den "Gebäude und Einrichtungen" vorgenommenen Abschreibung im Betrag von Fr. 23'835.00 sowie die Aufwertung für das Fahrzeug (Auto) in Höhe von Fr. 5'000.00 hinzugerechnet.