2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 3'500.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 336.00, gesamthaft Fr. 3'836.00, sind von den Beschwerdeführerinnen zu bezahlen, unter solidarischer Haftbarkeit. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Beschwerdeführerinnen (Vertreter) die Einwohnergemeinde Q._____ (Gemeinderat) den Regierungsrat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) das Bundesamt für Umwelt (BAFU) Mitteilung an: das BVU, Rechtsabteilung 4. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten