Mit der Vereinbarung sollen die gegenseitige und frühzeitige Information zwischen Mobilfunkbetreibern und Gemeinden verbessert, das Verfahren bei der Evaluation von geeigneten Antennenstandorten geregelt und ein Mitwirkungsrecht der Gemeinden bei der Standortevaluation festgelegt werden. Die Vereinbarung regelt das gesamte Planungs- und Evaluationsverfahren vor der Einreichung eines konkreten Baugesuchs durch die Mobilfunkbetreiber.