Der Kanton Aargau hat in diesem Zusammenhang mit den Mobilfunkbetreiberinnen am 20. Mai 2009 eine Vereinbarung über die Standortevaluation und -koordination geschlossen, womit die Koordinationsvorgaben von § 26 EG UWR umgesetzt werden (vgl. Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städte, Bern 2010, S. 35 ff., 41). Mit der Vereinbarung sollen die gegenseitige und frühzeitige Information zwischen Mobilfunkbetreibern und Gemeinden verbessert, das Verfahren bei der Evaluation von geeigneten Antennenstandorten geregelt und ein Mitwirkungsrecht der Gemeinden bei der Standortevaluation festgelegt werden.