Es gäbe diverse Möglichkeiten, der streitigen Bestimmung Folge zu leisten, insbesondere durch Kaschierungen oder anhand runder und rechteckiger Ausführungen. Elegante und schlanke Lösungen liessen sich etwa auf Liftaufbauten, auf Flachdächern oder an Fassaden realisieren. Es sei mit zumutbarem bzw. verhältnismässigem Aufwand möglich, Mobilfunkantennenanlagen mit den zugehörigen Einrichtungen möglichst unauffällig in das Fassaden- und Dachbild zu integrieren. Bereits heute würden mehr als die Hälfte der in der Schweiz geplanten und realisierten Mobilfunk-Basisstationen im Gebäudeinnern oder als kaschierte Anlagen erstellt (angefochtener Entscheid, Erw. 2.3.3, 2.4.3).