4.2 betreffend eine Bestimmung im Baureglement, wonach Dachaufbauten wie Mobilfunkantennen die zulässige Firsthöhe nicht überschreiten dürfen; Urteil des Bundesgerichts 1C_275/2021 vom 29. März 2022, Erw. 2.3.1). 2.4. § 42 Abs. 2 BauG ("Einordnung von Bauten und Anlagen") schreibt vor, dass (unter anderem) Antennen insbesondere Landschaften sowie Orts-, Quartier- und Strassenbilder nicht beeinträchtigen dürfen. Es besteht mithin für Antennen auf kantonaler Ebene eine Ästhetikvorschrift bzw. ein Beeinträchtigungsverbot.