6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin. -4- 2. Der Gemeinderat Q._____ beantragte in der Beschwerdeantwort vom 5. Juni 2023: 1. Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführenden. 3. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, ersuchte in der Beschwerdeantwort vom 21. Juni 2023 namens des Regierungsrats um Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.