Gleichentags genehmigte der Regierungsrat die Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, Gesamtrevision Bauzonen- und Kulturlandplan (Genehmigungsentscheid, RRB Nr. 2023-000385) mit Änderungen, welche keinen Bezug zu Antennenanlagen hatten. C. 1. Gegen die Regierungsratsbeschlüsse erhoben die A._____ AG, die B._____ GmbH und die C._____ SA mit Eingabe vom 15. Mai 2023 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgenden Anträgen: