A. 1. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Q._____ lag vom 21. Juni bis zum 20. Juli 2021 öffentlich auf. Während der öffentlichen Auflage erhoben die A._____ AG, V._____, die B._____ GmbH, W._____, und die C._____ SA, X._____, eine Einwendung. Dabei verlangten sie Änderungen von § 63 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) betreffend Einpassung und Standorte von Antennenanlagen.