4.4. Zusammenfassend ist für das Verwaltungsgericht insgesamt erstellt, dass die Fortsetzung der fürsorgerischen Unterbringung in der PDAG, die eine für die Behandlung der Beschwerdeführerin geeignete Einrichtung darstellt, auch im heutigen Zeitpunkt noch verhältnismässig ist, zumal bei einer sofortigen Entlassung in Bälde ein Rückfall drohen würde. Die fürsorgerische Unterbringung kann für maximal weitere sieben Tage, bis zum 31. Januar 2023, fortgesetzt werden. Im Interesse der Beschwerdeführerin ist die Behandlung des Harnwegsinfekts und die korrekte Einstellung der Medikation abzuwarten. Die Zeit ist zudem zu nutzen, um eine stabile ambulante Nachbetreuung sicherzustellen.