Die Beschwerdeführerin zeigte sich während der Behandlung in der PDAG nach anfänglichem ablehnendem Verhalten kooperativ und nahm freiwillig die Medikamente ein. Da die Beschwerdeführerin bereits in der Vergangenheit Medikamente verschrieben erhielt und diese in unregelmässigen Abständen einnahm, besteht die Gefahr, dass sie die Medikamente entgegen ihrer Beteuerung wieder absetzen könnte. Bei einem Absetzen der Medikamente müsste sowohl gemäss Assistenzarzt und dem psychiatrischen Gutachter mit einer Dekompensation und gegebenenfalls erneuten Psychose gerechnet werden.