Eine Fremd- oder Selbstgefährdung sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar. Trotzdem dürfe nicht unbeachtet bleiben, dass bei der Beschwerdeführerin nachbarschaftliche Spannungen herrschten, die bei einer frühzeitigen Entlassung ohne vorherige gänzliche Stabilisierung des Gesundheitszustandes zu einer Dekompensation führen könnten und folglich zu einem frühzeitigen Wiedereintritt. Ferner wurde bei der Beschwerdeführerin einen Harnwegsinfekt diagnostiziert. Solche Entzündungen könnten Auswirkungen auf die Einstellung der Medikation haben. Fernen könnten solche Infekte vor allem bei älteren Menschen ursächlich für einen psychotischen Schub sein.