4.2.3. Der an der Verhandlung vom 24. Januar 2023 anwesende psychiatrische Gutachter stimmte den Ausführungen des Assistenzarztes der Klinik der PDAG nicht in allen Teilen zu. Der Allgemeinzustand der Beschwerdeführerin habe sich merklich verbessert und sie zeige bereits einen guten stabilen Zustand. Dieser Zustand könne noch weiter stabilisiert werden, wenn sie die Medikamente regelmässig einnehme. Eine Fremd- oder Selbstgefährdung sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar.