Diese ging anschliessend mit der Beschwerdeführerin und der Enkelin spazieren. Während des Spaziergangs sei die Beschwerdeführerin wieder ruhiger geworden, aber sobald sie zurück in der Wohnung gewesen sei, habe sie wieder angefangen unruhig zu werden. In der Nacht habe sich ihr Zustand weiter verschlimmert. Sie habe sich mehrmals zu ihm gedreht und skurrile Sachen zu ihm gesagt (Protokoll, S. 8 f.). -6-