3.2. 3.2.1. Der Ehemann der Beschwerdeführerin, der als Zeuge an der Verhandlung vom 24. Januar 2023 befragt wurde, berichtete, dass sich der Allgemeinzustand der Beschwerdeführerin am Tag vor der Einweisung verschlechtert habe. In der Nachbarschaft bestünden Streitigkeiten mit denen sie nicht habe umgehen können; dies sei zu einer extremen Belastung für sie geworden. Sie sei dann nicht mehr "sich selbst" gewesen. Er habe seine Schwiegertochter kontaktiert und sie darum gebeten, mit der Enkeltochter vorbeizukommen. Diese ging anschliessend mit der Beschwerdeführerin und der Enkelin spazieren.