Für die Diagnose spreche gemäss dem an der Verhandlung vom 24. Januar 2023 anwesenden Assistenzarzt, dass bei der Beschwerdeführerin ein religiöser Wahn interpretiert werden könnte. Sie habe Mühe mit der Weihnachtszeit und könne mit der Veränderung des Brauchs nicht umgehen (Protokoll S.14). Dies würde gemäss der Schwiegertochter auch daran erkennbar sein, dass der erste Kurzaufenthalt in der PDAG vor 24 Jahren ebenfalls um die Weihnachtszeit gewesen sei (vgl. Protokoll S. 13).