2.2. Bei der Beschwerdeführerin wurde im Rahmen der Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung eine akute Psychose diagnostiziert. Nach dem Erstgespräch in der PDAG wurde in diagnostischer Hinsicht von einer wahnhaften Störung (ICD10 F22.0) ausgegangen (Eintrittsgespräch vom 17. Januar 2023). Im Verlauf des Aufenthaltes in der PDAG wurde die Diagnose einer akuten polymorphen psychotischen Störung ohne Symptome einer Schizophrenie [ICD-10 F23.0] gestellt. Allerdings sei gemäss Auskunft des Assistenzarztes die diagnostische Einschätzung noch schwierig, da die Beobachtungszeit auf der Station noch zu kurz gewesen sei (Protokoll S. 15).