5.4. Unter Würdigung der gesundheitlichen und sozialen Umstände des Beschwerdeführers fällte das Verwaltungsgericht das vorliegende Urteil, welches den Beteiligten mit einer kurzen Begründung mündlich eröffnet wurde. 6. 6.1. Das Urteil wurde in der Folge im Dispositiv an die Beteiligten verschickt. 6.2. Mit Eingabe vom 2. Februar 2023 ersuchte die Beschwerdeführerin bzw. deren Ehemann um Zustellung einer vollständig begründeten Urteilsausfertigung. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: