B. 1. A. war einmalig im Jahre 1989 für einen Tag in der Klinik der Psychiatrischen Dienste Aargau AG. Es sei allerdings keine psychiatrische Diagnose gestellt worden. Daraufhin sei A. in unregelmässigen Abständen in eine gesprächstherapeutische Behandlung zu Dr. med. D. gegangen. Am Tag vor der Einweisung vom 17. Januar 2023 habe sich A. immer verwirrter gezeigt und sei formalgedanklich zerfahren gewesen. 2. A. wurde mit Entscheid von B., dipl. Arzt, mobile ärzte, vom 17. Januar 2023 mittels fürsorgerischer Unterbringung in die Klinik der Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG) eingewiesen, wobei die Polizei aufgeboten wurde.