Schreiben mit dem Protokollauszug des Gemeinderats vom 27. Februar 2023 und führt des Weiteren aus, dass (und wieso) die von ihr angebotenen Leuchten die Anforderungen der SIA 387/4 bezüglich Leuchten-Lichtaus- beute erfüllen bzw. deutlich übertreffen würden. Sie weist sodann auf Artikel 18 des Submissionsgesetzes des Kantons Aargau hin, wonach das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag erhalte. Gemäss Protokollauszug wäre ihr Angebot das wirtschaftlich günstigste. Das Schreiben schliesst wie folgt: "Basierend auf den oben erwähnten Tatsachen und des erwähnten Artikels bitten wir Sie, Ihren Entscheid nochmals zu überprüfen und auf uns zu zukommen.