2. Die A. AG ersuchte mit Schreiben vom 27. März 2023 (unter Beilage technischer Datenblätter) die Gemeindeverwaltung Q. (E.) um nochmalige Überprüfung des Entscheids. Anlässlich eines Telefongesprächs zwischen der Gemeindeverwaltung Q. und dem Verwaltungsrat der A. AG (F.) wurde letzterem mitgeteilt, dass die nachgereichten Unterlagen zu keiner erneuten Überprüfung des Zuschlags führen könnten.