Eine solche Auflage erscheint indessen nicht tauglich, da deren Einhaltung nur mit einem unverhältnismässigen Kontrollaufwand überwacht werden könnte und daher nicht durchsetzbar wäre. Hinzu kommt, dass z.B. eine Geschirrwaschmaschine keinesfalls erforderlich ist, um ein Wochenendhaus dauerhaft zu bewohnen und der Begriff "Luxusgeräte" sowie die Abgrenzung zu "einfachen Geräten" unklar ist (siehe auch Beschwerdeantwort, S. 2 f.).