RPV nicht mehr vereinbar sei (Erläuternder Bericht ARE, S. 11). Dies ist vorliegend nicht anders, zumal der Anschluss an das öffentliche elektrische Stromnetz im Vergleich zu früher (rudimentäre "Stromversorgung" mittels Generator und Fahrzeugbatterie) zu kaum mehr beschränkten Nutzungsmöglichkeiten führte.