In dieselbe Richtung gehen im Übrigen die Ausführungen des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) im Erläuternden Bericht zur Teilrevision Raumplanungsverordnung, Oktober 2012 (nachfolgend: Erläuternder Bericht ARE). Das ARE hielt fest, dass z.B. der Anschluss einer ursprünglich nicht elektrifizierten Baute an das elektrische Stromnetz zu einer kaum beschränkten Palette neuer Nutzungsmöglichkeiten führe, was in der Regel mit Art. 42 Abs. 3 lit. c RPV nicht mehr vereinbar sei (Erläuternder Bericht ARE, S. 11).