Ein Anschluss an das öffentliche elektrische Stromnetz bietet ganz andere, komfortablere, vielfältigere und intensivere Nutzungsmöglichkeiten. Mit der Leitung mit 25 A Stromstärke würde – wie die Vorinstanz zutreffend festhält (Beschwerdeantwort, S. 2) – z.B. auch der Betrieb von Kochherd, Backofen, Boiler, Küchenkühlschrank, Staubsauger, Elektroheizgeräten usw. ermöglicht, was mit der "Stromversorgung" mittels Generator und Fahrzeugbatterie nicht in vergleichbarer Weise möglich war.