nicht. Entsprechend der Funktion als bloss temporär bewohnte Baute (Wochenendhaus) war auch die Bauweise und die Ausstattung des Gebäudes rudimentär (siehe Fotos in den Akten BDKB.07.1488 und BVU.AfB.08.571). Der Regierungsrat hielt im Entscheid Nr. 2009-000617 vom 29. April 2009 ebenfalls fest, die Bauweise sei einfach und die Baute nicht durchgehend fachmännisch erstellt. Dementsprechend seien die bestehenden Installationen äusserst einfach gehalten. Es gebe ein Trockenklosett, der vorhandene Kochherd und die Beleuchtung würden von Campinggasflaschen betrieben, eine Heizungsanlage sei nicht vorhanden.