Bauen ausserhalb der Bauzone, 2017 [nachfolgend: Praxiskommentar RPG], N. 20 zu Art. 24c; ALIG/HOFFMANN, in: Fachhandbuch Öffentliches Baurecht, 2016, Rz. 3.179). Dies ist auch im vorliegenden Fall so, das im Anschluss an die am 21./30. Juni 1962 erteilte Bewilligung rechtmässig erstellte Gebäude bestand zum Zeitpunkt, als das Gewässerschutzgesetz am 1. Juli 1972 in Kraft trat, bereits (oben lit. A).