II. 1. 1.1. Der Beschwerdeführer beabsichtigt die Erstellung einer rund 250 m langen Elektrizitätsleitung mit einem Sicherungsnennauslösestrom von 25 A, welche in den Wegparzellen Nrn. M und N (beide im Eigentum der Einwohnergemeinde Q._____) sowie auf der Parzelle Nr. K des Beschwerdeführers -5-