4. Der Beschwerdeführer reichte am 18. August 2023 eine Stellungnahme ein und beantragte: 1. An den Rechtsbegehren gemäss Beschwerde vom 15.05.2023 wird festgehalten. 2. Die nachstehenden Personen seien im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung als Zeugen zu befragen: F._____ (vormals Eigentümer), ______ G._____, ______ 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWST). 5. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 2. November 2023 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: