1. Der Regierungsratsbeschluss Nr. 2023.0004006 vom 05.04.2023 und damit auch die Verfügung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligung vom 10.01.2022 (BVUAFB.21.2919) und der Beschluss des Gemeinderates Q._____ vom 24.01.2022 (Ziff. 1.-3.) seien aufzuheben und die Angelegenheit zur Erteilung der Baubewilligung unter den erforderlichen und üblichen Auflagen und Bedingungen an die Beschwerdegegner 1 und 2 zurückzuweisen.