onen baulich wieder so zu ändern bzw. zu entfernen, dass sie der jeweiligen letzten rechtskräftigen Baubewilligung sowie den massgebenden zugehörigen bewilligten Plänen entsprechen (siehe angefochtener Entscheid, S. 9). Gemäss Vorinstanz muss einzig die Küche des ehemaligen Studios im ehemaligen Gemeinschaftsraum nicht entfernt bzw. angepasst werden (angefochtener Entscheid, S. 9).