01 "Untergeschoss", vom 31.03.2021 [Bauge- such-Nr. 21-40]) geschaffen, was nicht zulässig ist, da die maximal zulässige Ausnützung bereits vor der hier zu beurteilenden Umnutzung ausgeschöpft war. Die Umnutzung des Gemeinschaftsraums in ein Studio verletzt die maximal zulässige Ausnützungsziffer. Eine Bewilligung kann auch nicht - 18 -