Die BauV trat am 1. September 2011 in Kraft (§ 62 BauV). Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) sowie der Bauzonenplan der Gemeinde Q._____ wurden zeitlich erst später beschlossen und genehmigt, nämlich am ______ 2012 (Beschluss der Gemeindeversammlung) bzw. am ______ 2013 (Genehmigung durch den Regierungsrat). Die Nutzungsplanung der Gemeinde wurde damals auch an die Baubegriffe und Messweisen der IVHB angepasst (siehe Beschwerdeantwort Gemeinderat, S. 2; Gemeinde Q._____, Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland, Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV, Stand ______: Vorlage Beschluss Gemeindeversammlung [nachfolgend: Planungsbericht, S. 25 f. [__