1. Der Entscheid des aargauischen Baudepartements BVURA.21.650 vom 14. April 2023 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, das Baugesuch 21-40 betreffend Umnutzung des UG zu Wohnzwecken gemäss den eingereichten Bauplänen zu bewilligen. Eventualiter: Der Entscheid des aargauischen Baudepartements BVURA.21.650 vom 14. April 2023 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, das Baugesuch 21-40 betreffend Umnutzung des UG, ev. mit der Auflage der Entfernung oder Verglasung der Überdachung des Sitzplatzes, gemäss den eingereichten Bauplänen ausnahmsweise zu bewilligen.