3.2 Das Kantonale Steueramt wird verpflichtet, den Beschwerdeführenden die vor Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 14'600.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu ersetzen. Zustellung an: die Beschwerdeführenden (Vertreter) das Kantonale Steueramt den Gemeinderat Q._____ die Eidgenössische Steuerverwaltung Mitteilung an: das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern die Obergerichtskasse Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten