Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Erbvertrags war indes nicht absehbar, wann der Beschwerdeführer tatsächlich in den vollständigen Besitz der Aktien der E._____ AG gelangen würde. Gerade diese Ungewissheit hinsichtlich des Zeitpunkts der Rechtsnachfolge wirft die Frage auf, inwiefern ein derart unbestimmter Zeithorizont überhaupt geeignet ist, eine leistungsbezogene Motivation des Mitarbeitenden zu bewirken. Referenzwerte, wie sie im Kontext der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen herangezogen werden, liegen typischerweise bei fünf Jahren (Übergewinnbesteuerung gemäss KS Nr. 37, Ziff.