Ebenfalls für eine Nachfolgeregelung spricht der Zeithorizont von 15 Jahren zwischen dem Datum der Unterzeichnung des Erbvertrags (20. Dezember 2001) und dem Tod von C._____ (27. Dezember 2016). Mitarbeiterbeteiligungen dienen vor allem dazu, durch finanzielle Anreize die Motivation der Arbeitnehmer zu fördern. Eine zeitliche Bindung kann insbesondere durch Sperrfristen oder Vesting-Klauseln erreicht werden. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Erbvertrags war indes nicht absehbar, wann der Beschwerdeführer tatsächlich in den vollständigen Besitz der Aktien der E._____ AG gelangen würde.