Dass der Beschwerdeführer langjähriger Arbeitnehmer der E._____ AG war und ohne diese Funktion allenfalls gar nicht in den Kreis der möglichen Nachfolger gekommen wäre, ist von untergeordneter Bedeutung. Auch die Aussage, dass der Beschwerdeführer mit der Gesellschaft "den Turnaround" geschafft habe, ist in diesem Kontext als Hinweis auf seine Fähigkeiten als Unternehmer und damit als geeigneten Nachfolger zu werten und nicht als Indiz, dass er für seine guten Leistungen als Arbeitnehmer belohnt werden soll.